Vermarktung von Rohware
Bei der Annahme wird eine Durchschnittsprobe von mindestens 12,5 kg gezogen. Die Probe wird gewaschen und vor der Annahme gem. der Handelsklassenverordnung, neuester Fassung, bonitiert. Ware mit verdeckten Mängeln und Innenmängeln von über 5 %, sowie schorfige Ware (8 % der Partie - 15 % d. Knollenoberfläche) wird nur unter Vorbehalt angenommen. Fäulnisgefährdete Partien (Naßfäule, Braunfäule, Trockenfäule Fusarium) werden dem Futtersektor zugeführt, oder geweigert. |